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Die FDP Kaiserslautern braucht Ihre Unterstützung, gerade auch in Zeiten von Wahlkämpfen. Mitmachen kann jeder und das auf viele Arten. Sei es durch eine Überweisung oder einen Scheck.
Wenn Sie unsere Arbeit vor Ort durch Spenden unterstützen wollen, spenden Sie auf das folgende Konto: FDP Kreisverband KaiserslauternBLZ: 540 502 20Konto-Nr.: 930 39 Bitte geben Sie bei Ihrer Spende Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an, damit wir Ihnen eine Spendenquittung zusenden können. Benutzen Sie hierzu bitte das Feld "Verwendungszweck" auf dem Überweisungsträger.
Für Ihre Unterstützung danken wir Ihnen im voraus.
Bitte beachten Sie!
Spenden an Parteien sind steuerlich abzugsfähig. Als Privatperson können Sie Ihre Spende an die FDP bis zu 3.330 € im Jahr steuerlich geltend machen. Bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 6.600 €, unabhängig davon, ob Sie zusätzlich etwa an Vereine oder andere gemeinnützige Zwecke spenden.
Die steuerlichen Vergünstigungen sind gestaffelt: Für die ersten 1.650 € bzw. 3.300 € werden Ihnen nach § 34g EstG exakt 50% der gespendeten Summe von der Steuerlast abgezogen. Darüber hinaus gehende Beträge können Sie bis zur Höhe von 1.650 € bzw. 3.300 € nach § 10b EstG in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Sie reduzieren die Steuerzahlung folglich in Höhe des individuellen Steuersatzes.
Zusätzliche Hinweise: - Steuerliche Vergünstigungen genießen ausschließlich natürliche Personen.
- Spenden von juristischen Personen sind natürlich zulässig und gewünscht, können aber steuerlich nicht abgesetzt werden.
- Spenden von Personengesellschaften werden wie Spenden von juristischen Personen behandelt, es sei denn, sie können einzelnen natürlichen Personen zugerechnet werden.
- Anonyme Spenden über 500 € dürfen nicht angenommen werden.
- Für Spender, die weder deutsche Staatsbürger noch EU-Bürger sind, gilt: Spenden über 1.000 € dürfen nicht angenommen werden.
- Barspenden über 1.000 € dürfen ebenfalls nicht angenommen werden.
- Alle Spenden sind unter Angabe von Name und Anschrift des Spenders mit dem Rechenschaftsbericht der FDP zu veröffentlichen, sofern die Spenden den Betrag von 10.000 € je Person und Kalenderjahr überschreiten.
- Großspenden von über 50.000 € müssen unverzüglich dem Bundestagspräsidenten gemeldet und von diesem zeitnah veröffentlicht werden.
- Für Parteimitglieder gilt: Mitgliedsbeiträge und Spenden werden als Zuwendungen zusammengefasst, die als Gesamtsumme steuerlich geltend zu machen ist.
Weiter Informationen erhalten Sie auf dem Internetangebot des Deutschen Bundestages.
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